Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht dann eine Reallast, die im Grundbuch eingetragen ist und erhebliche Auswirkungen auf einen Verkehrswert haben kann.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Reallasten (§§ 1105 – 1112)
§ 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast

Rechtsprechung vorhanden: BGH/OLG

Stand: 2020

Löschungsbewilligung

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Hypothek

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Bodenrichtwert

Spricht man vom Bodenrichtwert, dann geht es meist um eine Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstücks. Dabei soll ein möglichst optimaler Immobilienpreis erreicht werden. Der Bodenrichtwert wird durch einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in einem...